ca. 30 Vertreter von Jagdgenossenschaften, Landwirte und Jäger nahmen an der Informationsveranstaltung am 26. Februar im Jägerhaus Streitwald teil. Auf der Tagesordnung standen die Themen zur EU Datenschutzgrundverordnung und deren Anwendung für Jagdgenossenschaften sowie ein Vortrag zur Zulässigkeit des "Überlappens" bei Drück und Stöberjagden. Beide Vorträge wurden durch den SLB Verbandsjuristen, Herrn RA Thomas Zaeske gehalten und fanden reges Interesse. Dies zeigte sich insbesondere durch die vielfältige Diskussion.
Festzustellen ist allerdings, dass die Arbeit der Jagdgenossenschaften auch nicht einfacher wird!